Allgemeine Geschäftsbedingungen

Claas Isensee Consulting, Inh. Claas Isensee, Birkenweg 8, 15741 Bestensee (nachfolgend: “Claas Isensee”) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Claas Isensee erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Claas Isensee mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Claas Isensee ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Claas Isensee auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von Claas Isensee / Mitwirkung des Kunden

(1) Claas Isensee bietet seinen Kunden die Erbringung von Coaching- und Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Mindset, Persönlichkeitsentwicklung und Businessoptimierung an. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Claas Isensee dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Claas Isensee, bleibt der Vergütungsanspruch von Claas Isensee unberührt.

(3) In Bezug auf die von Claas Isensee zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Claas Isensee in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Bei der Erbringung der Beratungsleistungen nach dem Hauptvertrag ist Claas Isensee hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. Claas Isensee wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden bestmöglich berücksichtigen, sofern die Leistungserbringung nicht onlinebasiert erfolgt.

(4) Claas Isensee ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Genehmigung des Kunden ist insoweit nicht erforderlich.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Beratungsleistungen von Claas Isensee erforderlichen technischen Voraussetzungen stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht einhalten, bleibt der Vergütungsanspruch von Claas Isensee unberührt.

(6) Sofern sogenannte Calls (Telefonate, ggf. über Videotelefonie) vereinbart und Gegenstand der Beratung durch Claas Isensee sind, hat der Kunde die Teilnahme an vereinbarten Terminen sicherzustellen. Eine Übertragbarkeit vereinbarter Termine auf andere Zeiträume ist ausgeschlossen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Claas Isensee und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Claas Isensee eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Claas Isensee angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Claas Isensee erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Claas Isensee ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Claas Isensee ist anders lautend. Eine Claas Isensee erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Claas Isensee nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Claas Isensee stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Claas Isensee zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Claas Isensee beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Claas Isensee eingegangen.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Claas Isensee sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Claas Isensee in Verzug, ist Claas Isensee berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Claas Isensee wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) Claas Isensee wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Claas Isensee ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Claas Isensee gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Claas Isensee unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Claas Isensee zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde hat bei Teilnahme an unseren Programmen und Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber uns und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb unserer Programme und Dienstleistungen jedoch beeinträchtigt, werden wir den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir sodann berechtigt, den Kunden von unseren Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht im Fernabsatz kein Widerrufsrecht zu. Claas Isensee gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches und dauerhaftes Nutzungsrecht in Bezug auf die von Claas Isensee erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Claas Isensee nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Claas Isensee über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) Claas Isensee haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Claas Isensee nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Claas Isensee nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Claas Isensee die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern Claas Isensee für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Claas Isensee maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Claas Isensee. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Claas Isensee und dem Kunden ist der Sitz von Claas Isensee (derzeit Bestensee).

AGB Stand: 02.08.2020 © Vervielfältigung verboten